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Hintergrund zum EuGH-Urteil

Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Textdateien, die im Internet-Browsers des Besuchers gespeichert werden und zur Wiedererkennung des Webseitenbesuchers dienen.

Cookies mit Opt-in

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Einwilligung in Cookies ausdrücklich erfolgen muss (Opt-in) und nicht voreingestellt sein darf. Cookie-Consent-Banner, die lediglich darüber aufklären, dass Cookies gesetzt werden und nur ein „OK“ anbieten, sind damit nicht rechtens. Ebenso verhält es sich mit Lösungen, bei denen die entsprechenden Haken bereits gesetzt sind, aber vom Benutzer entfernt werden könnten (Opt-out). Die langjährige deutsche Praxis war und ist damit rechtswidrig (Urteil des EuGH vom 1. Oktober 2019, Az.: C‑673/17).

Das Urteil gilt tatsächlich für ALLE Cookies. Es kommt nicht darauf an, ob diese personenbezogen sind oder nicht. Der Grundgedanke ist, dass ohne Einwilligung des Benutzers auf seinem Gerät gar nichts gespeichert werden darf.

Weiterhin zulässig dürften technisch zwingend notwendige Cookies sein. Art. 5 Abs. 3 Satz 2 Richtlinie 2002/58/EG blieb unverändert. Danach können Speicherungen erfolgen, soweit der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft diesen Dienst zur Verfügung stellen kann, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wurde.
(Quelle: https://www.activemind.de/magazin/eugh-cookies/)

Der bisherige, und in Deutschland allgemein vertretene, Standpunkt, dass ein Opt-In voreingestellt abgefragt werden kann und dass ein Opt-in nur bei der Erhebung personenbezogener Daten erteilt werden muss, ist somit obsolet.


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